Auch in England scheint das Unternehmen ThomasLloyd dann möglicherweise auf der Beobachtungsliste des Firmenregisters zu sein.
Darauf weist ein sehr auffälliger Vermerk beim Suchergebnis hin, wenn man nach dem Unternehmen im Unternehmensregister in England sucht. Auch das sollte den Anlegern ein Warnhinweise sein, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, sich aus diesem Investment zu verabschieden. Jetzt – und nicht erst später.
Das gleiche Ergebnis bekommt man, wenn man ein weiteres Unternehmen aus der ThomasLloyd Gruppe in das Suchfeld eingibt. Es geht um das Unternehmen
THOMASLLOYD HOLDINGS LTD.
Auch hier erfolgt ein auffälliger Hinweis wie bereits bei der anderen ThomasLloyd Firma.
Übrigens das Unternehmen ThomasLloyd kennen wir auch als Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Höcker aus Köln. Jene Rechtsanwaltskanzlei, die auch die adcada Gaunertruppe Kühn aus Bentwisch bei Rostock vertritt, und Sven Donhuysen alias Sven Kaufmann alias Schweizer Investor.
Achja und Birger Dehne von der DEGAG aus Hannover vertritt man dann wohl auch noch. Was für eine Kanzlei. Hoffen wir dann mal, dass es zumindest bei dem Unternehmen aus Hannover noch ruhig bleibt.
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